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Die Verkehrsüberwachung wurde also über die wiederholten Verstöße an dieser Stelle informiert und die Reaktion ist: "ja, darf man nicht." und "wenn ein Unfall passiert, könnte es womöglich sein, dass jemand zahlen muss"? Wirklich?

Verkehrsüberwachung (auch und gerade die des ruhenden Verkehrs) ist Prävention! Unfälle sollen verhindert werden. Mit der Aussage "XY ist verboten", braucht man nicht. In der StVO steht schließlich drin, was verboten ist und was nicht.

Lösungsmöglichkeit A)
- regelmäßige, engmaschige Kontrollen, keine mündlichen Verwarnungen
- möglichen Vorsatz der Falschparker entsprechend belohnen

Lösungsmöglichkeit B)
- bauliche Veränderungen durch Abpollern etc. Die Erfahrungen zeigen doch eindeutig, dass, egal wo man in Jena hinguckt, alles zugeparkt wird, was nicht durch bauliche Einrichtungen vor Befahren geschützt wird.
- zur Not könnte man sogar Fahrradbügel installieren, dann hätten die noch eine Funktion. Andere Städte sind da weitaus pragmatischer.

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