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Dies hatte ich auch schon bemängelt. Antwort des FD Mobilität dazu:

Fahrzeuge haben gemäß der Straßenverkehrsordnung am rechten Fahrbahnrand zu parken. Eine andere Parkordnung wurde vom FD Mobilität nicht angeordnet. Im vorliegenden Fall könnten die betreffenden Fahrzeuge ordnungswidrig parken. Die Verkehrsüberwachung ist Aufgabe der Polizei und der Verkehrsüberwachung, nicht aber des Fachdienstes Mobilität.

Offensichtlich parken die Fahrzeuge nur in sehr geringem Umfang auf dem Gehweg, so dass ein Einschreiten der Ordnungsbehörden nur in seltenen Fällen gerechtfertigt ist. Genauere Antworten wird sicher die Polizei oder der Verkerhsüberwachung geben können.

Link: https://maengelmelder.jena.de/de/requests/4017-2020

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