Die Anordnung eines linksseitigen Radwegs mittels Zeichen 240 würde an dieser Stelle wenig Sinn ergeben, da sich aus der Benutzungspflicht ein Verbot der Nutzung der separaten Fahrradspur entlang der südlichen Fahrspur der Friedrich-Engels-Straße ergeben würde und am Ende der Anordnung eine sichere Querungsmöglichkeit zurück auf die ostwärts führende Fahrspur einzurichten wäre.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1171
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
264
Graffiti
19
Laterne
1658
Müll
2581
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
609
Sonstiges
2017
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
631
Stadtgrün
668
Stadtwald/Wanderwege
893
Straße/Gehweg/Radweg
5088
Straßenreinigung/Winterdienst
857
Straßenschild
1333
J.R.
Permalink