<p>Es stimmt, Streckenverbote werden durch Kreuzungen oder Einmündungen nicht aufgehoben. Allerdings: Wer von der einmündenden Straße in die tempobegrenzte Straße einbiegt, kann das Schild nicht sehen. Das stört in der Regel aber nur, wenn die einmündende Straße von vielen Fahrzeugen befahren wird.</p>
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