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Nein, es ist absolut NICHT gerechtfertigt, auf dem Fußweg radzufahren!
Der Gegenverkehr "gefährdet" sie auch nicht. Wovor haben Sie denn Angst? Dass Sie einfach überfahren werden?

Wenn Sie unbedingt auf dem Gehweg radfahren möchten, organisieren Sie sich bitte Kinder im entsprechenden Alter und begleiten diese. Ohne Kinder = kein Radfahren auf dem Fußweg, wenn dieser nicht dafür freigegeben oder das Gehwegradeln angeordnet ist.
Im hier diskutierten Abschnitt ist das nicht der Fall.
Fahren Sie bitte entsprechend der StVO auf der Fahrbahn. Ihre Mitbürger danken es Ihnen.

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