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Sehr richtig.
Selbst wenn man annehmen würde, dass die südwärts fahrenden Radfahrer extrem dicht am Fahrbahnrand fahren und nur 70cm der Straße für sich beanspruchen, bleiben ca. 2,8m Straße daneben.
Davon abzuziehen sind der seitliche Mindestabstand zum Radfahrer (1,5m) sowie der seitliche Mindestabstand zu parkenden Fahrzeugen (75...80cm) und übrig bleiben im besten Fall 55cm, was dann die zulässige Maximalbreite (inkl. Spiegel) der einfahrenden Anlieger-PKW bedeuten würde.

Wäre mal spannend zu wissen, was die Stadt da gerechnet hat, um zu dem Schluss zu kommen, dass eine Zweirichtungsfahrradstraße mit Kraftverkehrfreigabe in einer Fahrrichtung und Parkbuchten an dieser Stelle eine geeignete und hinreichend sichere Verkehrsführung darstellt.

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