richtig: verkehrsberuhigter Bereich.
Sollte man nun den Standpunkt vertreten, dass es sich bei der andersartig gepflasterten Fläche um eine für das Parken gekennzeichnete Fläche handelt, müssen dort abgestellte Fahrzeuge auch vollständig innerhalb der Markierung stehen.
In obigem Foto ist das nicht der Fall. Damit handelt es sich unzweifelhaft um ordnungswidriges Parken.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1176
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
268
Graffiti
26
Laterne
1679
Müll
2606
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
618
Sonstiges
2036
Spielplatz/Sportanlage
283
Stadtbäume
634
Stadtgrün
669
Stadtwald/Wanderwege
903
Straße/Gehweg/Radweg
5144
Straßenreinigung/Winterdienst
861
Straßenschild
1350
ja und nein
Permalink