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Die Norm, die eine Richtlinie ist, besagt aber auch: "Die Fußgängerfreigabezeiten sollten dabei mindestens so lang bemessen werden, dass ein Fußgänger, der zu Beginn der Freigabezeit am Fahrbahnrand startet und die Furten mit der rechnerischen Räumgeschwindigkeit quert, vor dem Ende der Freigabezeit mindestens die Mitte der zweiten Richtungsfahrbahn erreicht." (RiLSA, S.18)

Das da täglich über 40.000 Fahrzeuge lang fahren, sollte eigentlich Ansporn genug sein, die Qualität des Fußverkehrs so anzupassen, dass es Mängelhinweise, wie diese, nicht geben braucht.

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