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Ich finde es befremdlich, wenn der zuständige Fachdienst sich auf §1 und die Argumentation "Rad Fahrende müssen die StVO nicht kennen" zurückzieht.
Dieser Logik folgend müsste der Fachdienst sogar alles tun, um die Gefährdung Rad Fahrender durch KFZ-Führende noch weiter zu verringern. Die Gefahr wurde hier offensichtlich gemeldet und auch erkannt ("Rad Fahrende müssen StVO nicht kennen, es gilt §1 StVO für alle").

Sicherlich ist dem Grundsatz der "sparsamen Beschilderung" nachzukommen. Es bestehen dennoch Optionen, um die geschilderten Situationen (die ich prinzipiell nachvollziehen kann) zu entschärfen.

So könnte die Anordnung einer Fahrradzone(!) (KFZ frei) den Vorrang des Radverkehrs verdeutlichen. Schon jetzt ist dort mehr Rad- als KFZ-Verkehr. Die Einrichtung ist rechtlich möglich, ohne bestehende Regelungen aufzuheben.
Auch bestünde die Möglichkeit, die in mit der letzten Novelle der StVO eingeführten "Haifischzähne" (Z.342) aufzubringen. Diese verdeutlichen(!) eine bestehende RvL-Regelung und sind mit weniger Aufwand als Verkehrszeichenträger verbunden.

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