...normalerweise laufen Fußgänger auf dem Gehweg, der parallel zur Straße verläuft. Dort kann man die Fußgänger als Autofahrer auch gut sehen.
Nehmen wir mal an, sie haben sich in dem vom Mängelmelder beschriebenen Bereich schon links eingeordnet, weil sie auf die A4 Richtung Dresden auffahren wollen. Wenn dann plötzlich ein Fußgänger vom Mittelstreifen kommend und sich durch die Vegetation an der Fahrbahn auftaucht, ist das schon ein sehr plötzliches Erscheinen. Anders als beim Gehwegbeispiel konnte sie den Fußgänger eben nicht rechtzeitig sehen. Da ist das Argument mit der Schrecksekunde nicht ganz von der Hand zu weisen.
Zur flapsigen Antwort des FD Mobilität kann ich nur sagen: Schön für Sie, aber vom eigenen Erleben eine allgemeine Regel ableiten zu wollen, ist doch schon ein wenig daneben.
"Schrecksekunde"
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