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........... da ein Rollifahrer oder ein Kinderwagen nicht an Ihnen vorbeikommt und der Rollifahrer umkehren muss, da er nicht einfach auf die Straße fahren kann und sehbehinderte und blinde Menschen sehen die E-roller nicht und es kommt zu Stürzen. Die E-Roller gehören nicht auf den Bürgersteig. Dann sollte die Stadt die Nutzungsbedingungen ändern.

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