Ein Halteverbot bedeutet mitnichten ein Nutzungsverbot für den MIV. Die "Straße" stünde auch weiterhin dem motorisierten Verkehr zur Verfügung. Nur eben darüber hinaus auch allen anderen Verkehrsteilnehmenden. Bei Ihrer Bewertung lassen Sie außerdem Lastenräder, Räder mit Kinderanhängern (mehrspurig) etc. außer Acht. Die Dooring-Zone meiden bedeutet übrigens auch immer, sich mehr dem Fließverkehr und somit dem Wohlwollen und der Willkür der Autofahrenden auszusetzen. Für Sie sind suboptimale Slalomfahrten und eine potenzielle Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit zumutbarer als temporäre/ lokale Halte-/ Parkverbote für den Kraftverkehr?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1194
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
290
Graffiti
167
Laterne
1786
Müll
2776
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
645
Sonstiges
2132
Spielplatz/Sportanlage
294
Stadtbäume
671
Stadtgrün
737
Stadtwald/Wanderwege
972
Straße/Gehweg/Radweg
5390
Straßenreinigung/Winterdienst
882
Straßenschild
1398
Ein Halteverbot bedeutet…
Permalink