Ein Halteverbot bedeutet mitnichten ein Nutzungsverbot für den MIV. Die "Straße" stünde auch weiterhin dem motorisierten Verkehr zur Verfügung. Nur eben darüber hinaus auch allen anderen Verkehrsteilnehmenden. Bei Ihrer Bewertung lassen Sie außerdem Lastenräder, Räder mit Kinderanhängern (mehrspurig) etc. außer Acht. Die Dooring-Zone meiden bedeutet übrigens auch immer, sich mehr dem Fließverkehr und somit dem Wohlwollen und der Willkür der Autofahrenden auszusetzen. Für Sie sind suboptimale Slalomfahrten und eine potenzielle Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit zumutbarer als temporäre/ lokale Halte-/ Parkverbote für den Kraftverkehr?
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