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Die Sicherstellung der *Straßen*beleuchtung des *öffentlichen* Straßennetzes, das numal vorhandene *öffentliche* Gehwege einschließt, ist eine originäre Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Straßenteile mögen allenfalls für die Kostenverteilung relevant sein. Das zu klären, ist dann ebenfalls Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Sie hat sicherzustellen, daß die jeweiligen Vorschriften bei der Gestaltung des öffentlichen Straßenverkehrsraums eingehalten werden.

Der Vergleich mit dem Winterdienst hinkt. Würde die Analogie stimmen, hätten wir einen Wildwuchs an verschiedensten Straßenlaternen. Denn über 90 Prozent davon stehen auf "privaten" Gehwegen. Es ist für die Straßenbeleuchtung irrelevant, wem der Gehweg gehört.

Einen anliegenden Mieter an den Hauseigentümer zu verweisen, ist jedenfalls keine adäquate Vorgehensweise. Das soll die StVB mal schön selber machen. Es ist schließlich ihre originäre Aufgabe. In der Regel gibt es dafür Verträge beim Grundstückserwerb und kommunale Satzungen, die das regeln.

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