Selbstverständlich dürfen Sie auf der Stadtrodaer Straße fahren, denn das Radfahrverbot endet an der genannten Einmündung "Am Wehrigt". In Lobeda müssen Sie es sogar, weil im Bereich der Autobahnüberfahrung keine Radweg gibt ;-)
Bei der Zufahrt zur Gärtnerei liegen Sie jedoch falsch. Es handelt sich dort um eine Fahrradstraße mit Anliegerfreigabe.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1187
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
284
Graffiti
163
Laterne
1759
Müll
2752
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
642
Sonstiges
2114
Spielplatz/Sportanlage
293
Stadtbäume
660
Stadtgrün
720
Stadtwald/Wanderwege
962
Straße/Gehweg/Radweg
5350
Straßenreinigung/Winterdienst
876
Straßenschild
1389
Selbstverständlich dürfen…
Permalink