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FunFact - ein Radfahrer der absteigt ist kein Radfahrer mehr...
und ein Fußgänger mit sperrigen Gütern wie etwa einem Fahrrad, muss diese auf der Fahrbahn transportieren, sofern er Andere (Fußgänger, Radfahrer wegen Benutzungspflicht) im Seitenbereich/Bürgersteig behindert.

Somit können die Empfehlungen aufgrund des fehlplazierten Schildes eigentlich nur lauten:
Benutzungspflicht für Radfahrer ist nicht mehr gegeben und
Fußgänger mit Rädern ab auf den rechten Fahrstreifen

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