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Das Verlangen nach baulichen Maßnahmen zeigt dann nur die Handlungsunfähigkeit oder den Handlungsunwillen der Verkehrsüberwachung.

Die Bußgelder für bestimmte Parkverstöße wurden rechtssicher schon vor Monaten erhöht.
Unverändert sind die weiterhin niedrigen(!) Hürden für ein Umsetzen/Abschleppen vorhanden.

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