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Die Beschilderung ist nicht korrekt. auch nicht "an sich".
Das Verbot des Radfahrens ist hier an dieser Stelle nicht anzuordnen.
Vor der Engstelle: Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt
Nach der Engstelle: Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt
in der Engstelle, 70m: Radfahren verboten

Grund: nicht vorhanden
Wechsel auf den linksseitigen "Radweg": nicht möglich ohne Absteigen

Und die Beseitigung derart eklatanter Mängel, die Herstellung einer stetigen Radverkehrsführung (wenn auch auf der Fahrbahn), hier also einfach das Abschrauben von Z.254 sehen Sie als "roten Teppich auslegen"? Wirklich?

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