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M.E. erfolgte die Sperrung des Geh- und Radwegs an dieser Stelle rechtswidrig. Die eigentliche Baustelle betrifft die Wiesenstraße südlich der Wiesenbrücke. Die Sperrung der stark frequentierten Wegebeziehung Nord <-> Ost über die Wiesenbrücke für Fuß- und Radverkehr entbehrt jeder Grundlage.

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