Straße/Gehweg/Radweg

#1393-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Unklare Radverkehrsführung:
Nach Querung der Zufahrtsstraße zum Spaßbad erfolgt keine weitere Kennzeichnung des Radweges durch Zeichen 241, sodass die rote Pflasterfläche bestenfalls zum optional befahrbarem, sonstigen Radweg wird. Es fehlt in jedem Fall der Hinweis auf die Zweirichtungsführung des Radverkehrs, also den Gegenverkehr ab dieser Stelle.

#1380-2019  Straße/Gehweg/Radweg

Fehlende Beschilderung
Das Radfahren auf der B88 ist stadtauswärts ab der Kreuzung Rudolstädter / Göschwitzer Straße gleich mit zwei Schildern verboten.
Da sämtliche Fußgängerampeln mit Fahrradpiktogrammen ausgestattet sind, liegt eine Nutzung des parallel zur Bundesstraße verlaufenden Gehweges mit dem Fahrrad nahe; die entsprechende Beschilderung fehlt jedoch.

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