Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.889317184875, 11.615232801473
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen liegt leider kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme alller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Hier sind wir für das umsichtige Mitdenken aller Nutzer dankbar. Dies ist auch entsprechenend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.
https://tier-eu.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/76000016667-wie-und-wo-kann-ich-parken-
Ihr Mängelmelder-Team
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6154-2021, die neue ID ist: #6052-2021.
Kommentare
Man kann die Roller…
PermalinkMan kann die Roller tatsächlich legal überall rumstehen lassen? Egal ob auf Radwegen, hinter Kurven oder an sonstigen gefährlichen Stellen? Find ich unverständlich. Auf der Straße in Parkflächen wäre sinnvoll. Es sind schließlich komplett motorisierte Fahrzeuge ohne jede Muskelkraft die zum bewegen benötigt wird!
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 30.06.2021 - 19:52
Werter Gast, wie bereits…
Permalink<p>Werter Gast,</p>
<p>wie bereits erwähnt, sollten die E-Roller umsichtig unter gegenseitiger Rücksichtnahme abgestellt werden.</p>
<p>Dies ist auch entsprechend in der Elektrokleinst-Verordnung (eKFV) geregelt.</p>
<p><span>Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV</span></p>
<p><span>„(5) Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder </span><span>geltenden </span><span>Parkvo</span><span>rschri</span><span>ften</span></p>
<p><span>.“</span><span>Begründung: </span><span>Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge ebenso wie </span><span>Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von § 1 StVO grundsätzlich auch auf </span><span>Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn keine gesonderten Parkflächen für </span><span>diese Fahrzeugart vorhanden sind.</span></p>
<p><span>Ihr Mängelmelder-Team</span></p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 01.07.2021 - 10:11
Antwort auf Man kann die Roller… von Gast (nicht überprüft)
Sinnlos.
PermalinkWarum interessiert es keinen? Wenn die Stadt schon nicht einschreiten kann, wer dann. Regelmäßig stehen Elektro Roller mitten auf den Gehwegen herum. Wenn man sie wenigstens am Rand abstellen würde aber das geht nicht in die Köpfe der Benutzer und Vermieter wie es scheint.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03.08.2021 - 19:00
Antwort auf Werter Gast, wie bereits… von Gast (nicht überprüft)