#10658-2023

Beschreibung des Mangels

An der Ecke Winzerlaer Straße / Ammerbacher Straße (Bachseite) wurde eine Reihe Nadelbäume gefällt. Wann wird es dort Ersatzpflanzungen geben?

Dankesehr!

Details des Mangels

Kategorie
Stadtbäume
Status
Geschlossen
Abteilung
Baumpflege
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die angesprochenen Fichten befanden sich ausschließlich auf einem privaten Grundstück.

Die Fichten wurden ehemals als Hecke gepflanzt. Durch diesen engen Stand von ca. 1 m waren die Bäume größtenteils einseitig ausgebildet und wiesen zunehmende Aufbauschäden auf. Ein Großteil war bereits abgängig und wies stark zunehmende Trockenschäden auf. Die Vitalität war bei allen Bäumen nachlassend. Eine Vereinzelung der Bäume war wegen dem engen Stand und der bereits eingetretenen Verkahlung nicht mehr möglich.

Die Fällgenehmigung sowie 7 Auflagen für Ersatzpflanzungen wurden vom FD Umweltschutz erteilt.  Diese sind bis zum 31.12.2023 auszuführen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10771-2023, die neue ID ist: #10658-2023.

Kommentare

Baumschutzsatzung
Die Stadt Jena hat bereits im Jahr 1997 eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese regelt insbesondere, welche Maßnahmen an Bäumen zulässig sind oder unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von den Verboten der Satzung genehmigt werden können. Sie ist anzuwenden auf Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Die betreffenden Bäume bzw. Gehölze werden anschließend von einem Mitarbeiter vor Ort begutachtet. Bei schwierigen Entscheidungen erfolgt eine Einbeziehung der Baumschutzkommission oder von Ortsteilräten bzw. Ortsteilbürgermeistern.

Die Genehmigung regelt die erforderlichen Erhaltungs- oder Schutzmaßnahmen und enthält Auflagen für Ersatzpflanzungen. Bei Baumfällungen in dichten Baum- und Gehölzbeständen bzw. auf Grundstücken mit einem überdurchschnittlichen Baumbestand werden keine Ersatzpflanzungen beauflagt.

Zeitraum für Baumfällungen und Schnittmaßnahmen
Baumfällungen und Schnittmaßnahmen sind aus Gründen des Artenschutzes nur von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig und bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>ich kann Ihr Antwort nicht nachvollziehen. Wer einen Baum auf einem Privatgrundstück fällt muss in der Regel ja eine Genehmigung bei Ihnen einholen und wird zur Nachforstung aufgefordert. Es waren ja auch keine Obstbäume, die hier gefällt wurden und es ist ja eine ganze Reihe von Bäumen gefällt worden. Oder hat sich das aktuell geändert? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschriften.</p>

<p>Danke für die Rückmeldung.</p>

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