Der rechtsseitige Fußweg ist hier nicht für Fahrradfahrer freigegeben. Da es sich hier um einen Schuldweg zur Nordschule handelt bitte ich dies zu ändern. Oder sollen Grundschuldkinder der 4ten Klasse im morgendlichen Verkehrschaos an dieser Stelle wirklich auf der Straße fahren?
Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (also bis zum 10. Geburtstag) dürfen völlig legal auf dem Gehweg fahren. Sogar eine verantwortliche Begleitperson darf mit auf dem Gehweg fahren. Übrigens: an jeder Straßenquerung ist abzusteigen und das Rad zu schieben - vgl. StVO §2
Hierfür sind keine gesonderten "Freigaben" erforderlich.
Für Personen, die bereits ihren 10. Geburtstag hinter sich haben: das Fahren auf der Fahr-bahn ist der Regelfall. Aus Gründen. Weil das Fahren objektiv in der Regel eben ungefährlicher ist, als das Fahren auf irgendwelchen Nebenflächen. Das gilt auch für Kinder "der 4. Klasse". Denn wer fähig ist, mit dem Rad auf Radwegen oder "Radwegen" (Paradies, Saaleufer) zu fahren, der kann auch auf herkömmlichen Fahrbahnen sicher pedalieren, lenken, bremsen. Wenn Sie das einem Kind nicht zutrauen, sollten Sie es auch nicht in einem verkehrsberuhigten Bereich (Am Holzmarkt z.B.) oder in Straßen ohne jedweden ausgebauten Gehweg fahren lassen.
Was wäre denn die Konsequenz einer Freigabe des Gehweges für den Radverkehr dort?
- es gilt Schrittgeschwindigkeit. Immer.
- Fußverkehr hat Vorrang an Engstellen (siehe Foto. also absteigen und warten)
Und unter den Voraussetzungen können Sie also auch direkt absteigen und schieben
Die Freigabe ist aus Sicht des Fußverkehrs abzulehnen.
Nach dieser Argumentation wären alle Fahrbahnen gleichberechtigt anzusehen und es benötigt keinerlei Freigaben und Benutzungspflichten für Radfahrer auf Fußwegen und alle Radfahrer müssten immer und überall nur auf der Straße fahren. Warum ist dies nicht der Fall und warum werden Fußwege dann überhaupt für Radfahrer freigegeben? Weil die Straßenbedingungen sehr unterschiedlich sind und man einen verkehrsberuhigten Bereich eben nicht mit einer zweispurigen Straße, welche zum Berufsverkehr i.d.R. komplett Dicht ist und auch von größeren Fahrzeugen wie LKW befahren wird, vergleichen kann.
Und genau darum geht es hier, die komplette Strecke vom schwarzen Bären bis zum Nollendorfer Hof kann (und muß sogar stellenweise) von 10 jährigen Kindern auf dem Fußweg befahren werden und das obwohl die Strecke komplett an Straßen entlang geht die deutlich weniger Verkehr aufweisen als dieser Abschnitt des Löbdergrabens. Warum also ist dieser Abschnitt des Löbdergrabens nicht auch für Radfahrer freigegeben obwohl er eine deutlich höhere Verkehrsdichte aufweist? Die gegenüberliegende Seite ist ja auch freigegeben weil man dort offensichtlich der Meinung ist das dies notwendig ist.
Kommentare
Da ist schon ein…
PermalinkDa ist schon ein Fahrradstreifen. Kinder bis 10 Jahre dürfen dennoch auf dem Gehweg fahren.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 13.09.2023 - 10:28
StVO
PermalinkKinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr (also bis zum 10. Geburtstag) dürfen völlig legal auf dem Gehweg fahren. Sogar eine verantwortliche Begleitperson darf mit auf dem Gehweg fahren. Übrigens: an jeder Straßenquerung ist abzusteigen und das Rad zu schieben - vgl. StVO §2
Hierfür sind keine gesonderten "Freigaben" erforderlich.
Für Personen, die bereits ihren 10. Geburtstag hinter sich haben: das Fahren auf der Fahr-bahn ist der Regelfall. Aus Gründen. Weil das Fahren objektiv in der Regel eben ungefährlicher ist, als das Fahren auf irgendwelchen Nebenflächen. Das gilt auch für Kinder "der 4. Klasse". Denn wer fähig ist, mit dem Rad auf Radwegen oder "Radwegen" (Paradies, Saaleufer) zu fahren, der kann auch auf herkömmlichen Fahrbahnen sicher pedalieren, lenken, bremsen. Wenn Sie das einem Kind nicht zutrauen, sollten Sie es auch nicht in einem verkehrsberuhigten Bereich (Am Holzmarkt z.B.) oder in Straßen ohne jedweden ausgebauten Gehweg fahren lassen.
Was wäre denn die Konsequenz einer Freigabe des Gehweges für den Radverkehr dort?
- es gilt Schrittgeschwindigkeit. Immer.
- Fußverkehr hat Vorrang an Engstellen (siehe Foto. also absteigen und warten)
Und unter den Voraussetzungen können Sie also auch direkt absteigen und schieben
Die Freigabe ist aus Sicht des Fußverkehrs abzulehnen.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mi., 13.09.2023 - 13:20
Nach dieser Argumentation…
PermalinkNach dieser Argumentation wären alle Fahrbahnen gleichberechtigt anzusehen und es benötigt keinerlei Freigaben und Benutzungspflichten für Radfahrer auf Fußwegen und alle Radfahrer müssten immer und überall nur auf der Straße fahren. Warum ist dies nicht der Fall und warum werden Fußwege dann überhaupt für Radfahrer freigegeben? Weil die Straßenbedingungen sehr unterschiedlich sind und man einen verkehrsberuhigten Bereich eben nicht mit einer zweispurigen Straße, welche zum Berufsverkehr i.d.R. komplett Dicht ist und auch von größeren Fahrzeugen wie LKW befahren wird, vergleichen kann.
Und genau darum geht es hier, die komplette Strecke vom schwarzen Bären bis zum Nollendorfer Hof kann (und muß sogar stellenweise) von 10 jährigen Kindern auf dem Fußweg befahren werden und das obwohl die Strecke komplett an Straßen entlang geht die deutlich weniger Verkehr aufweisen als dieser Abschnitt des Löbdergrabens. Warum also ist dieser Abschnitt des Löbdergrabens nicht auch für Radfahrer freigegeben obwohl er eine deutlich höhere Verkehrsdichte aufweist? Die gegenüberliegende Seite ist ja auch freigegeben weil man dort offensichtlich der Meinung ist das dies notwendig ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 13.09.2023 - 15:37
Antwort auf StVO von Radfahrergast (nicht überprüft)