#13317-2024

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollte, wenn der Bürgersteig nur knapp 1,5 m breit ist, dieser in Gänze dem Fußverkehr dienen ? Dann wäre zwar ein halbseitiges Parken nicht mehr möglich. Dieses sollte aber ein kleiner Verlust im Vergleich zu dem Fußgänger der zur Nutzung der Straße gezwungen wird.

Überprüfen, Ändern, Regeleinhaltung durchsetzen, ...

Grüße,

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.949018757968, 11.559744244433

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13317-2024" wurde gemeldet.

Kommentare

Es ist total absurd, dass an einer solchen Stellle das Fußwegparken auch noch explizit erlaubt ist. Was sollen denn Fußgänger hier machen?

Klartext

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