#13317-2024

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollte, wenn der Bürgersteig nur knapp 1,5 m breit ist, dieser in Gänze dem Fußverkehr dienen ? Dann wäre zwar ein halbseitiges Parken nicht mehr möglich. Dieses sollte aber ein kleiner Verlust im Vergleich zu dem Fußgänger der zur Nutzung der Straße gezwungen wird.

Überprüfen, Ändern, Regeleinhaltung durchsetzen, ...

Grüße,

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.949018757968, 11.559744244433

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13317-2024" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#13317-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Aus unseren Beobachtungen heraus wird der Bereich nicht dauerhaft so beparkt. Wir haben dort angrenzend eine Lokalität und im Umfeld kaum Parkraum. Dort muss der Verkehrsteilnehmer Tempo 30 fahren und man kann die Strecke einsehen. Bisher scheint es auch zu funktionieren. Wir haben keine Rückmeldung seitens der Polizei über Unfälle in diesem Bereich. Daher soll aktuell nichts an der Verkehrsorganisation verändert werden. FD Mobilität

Kommentare

Es ist total absurd, dass an einer solchen Stellle das Fußwegparken auch noch explizit erlaubt ist. Was sollen denn Fußgänger hier machen?