#16731-2025

Beschreibung des Mangels

Guten Tag,

am Ende des Wenigenjenaer Ufers (Fahrradstraße und Einbahnstraße) fehlt ein „Durchfahrt verboten“- Schild (VZ 267). Dies hat aktuell zur Folge, dass sehr viele Verkehrsteilnehmende falsch in die Einbahnstraße fahren und es zu gefährlichen Situationen auf der Fahrradstraße kommt.

Vielen Dank.

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.930611115408, 11.597060666354

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16731-2025" wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder, zum Zeichen 244.1 StVO (Beginn einer Fahrradstraße) besagt die Verwaltungsvorschrift zur StVO, dass anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV die Fahrradstraße nicht benutzen darf, es sei denn die Benutzung ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die Benutzung ist an dieser Stelle nicht durch Zusatzzeichen gestattet - ergo darf keine andere Verkehrsart in die Straße einfahren. Des Weiteren besagt die Verwaltungsvorschrift zu § 39 der StVO, dass Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen sind. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Das heißt also, da das Zeichen 244.1 StVO (Fahrradstraße) eindeutig aussagt, dass die Einfahrt für alle anderen Verkehrsarten verboten ist, darf nicht extra noch mal darauf hingewiesen werden. Zudem würde das Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) auch für Radfahrer gelten - es sei denn man schließt Radfahrer durch ein zusätzliches Zeichen von diesem Verbot aus. Aber das wäre ja dann in Bezug auf das Schild 244.1 StVO doppelt beschildert und keiner weiß mehr was er darf oder nicht. Bezug nehmend auf diesen gesetzlichen Hintergrund wird die Straßenverkehrsbehörde an der Beschilderung nichts ändern. Sie ist eindeutig. Dass einige Autofahrer die Verkehrsregeln nicht kennen oder sie vermutlich auch einfach nicht beachten ist ein Fall für polizeiliche Verkehrskontrollen. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#16731-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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