Beschreibung des Mangels
Seit Ende April 2020 wird am Hausberg an der Otto-Wagner-Straße auf der Höhe der „Gipschlotten 2“ ein fast 2 m hoher Zaun gebaut. Der Zaun steht nahe am Straßenrand, so dass für den noch zu errichteten Fußweg nur ein schmaler Streifen übrig bleibt. Lediglich auf dieser einen Straßenseite ist ein Fußweg geplant, so dass sich die Fußgänger eine Spur teilen müssen. Für einen Kinderwagen bleibt kaum Platz zum Ausweichen.
Das Flurstück 203/20, auf dem sich das Naturdenkmal „Gipschlotten 2“ befindet, ist Eigentum der Stadt Jena. Es ist unverständlich, warum der Zaun dennoch so weit in Richtung Straßenrand gesetzt wurde und der Fußweg so stark eingeschränkt wird. Auf dem Grundstück der Stadt ist genügend freie Fläche vorhanden (siehe Foto). Der Fußweg soll doch der Sicherheit aller Bürger unserer Stadt dienen.
Der Grenzverlauf wurde kürzlich vermessen, doch die Zaunbauer haben den Zaun VOR das Schnurgerüst gesetzt, so dass der Fußweg nochmals um rund 10 cm schmaler geworden ist. Die Baumaßnahmen sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Es besteht DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF. Bitte machen Sie sich ein Bild vor Ort!
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Brücken/Treppen/Stützbauwerke
- Geokoordinaten
- 50.926710770276, 11.600808799267
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
für Ihren Hinweis vom 14.05.2020 danken wir Ihnen.
Nach Prüfung der von Ihnen vorgetragenen Hinweise stellen wir fest, dass sowohl die Festsetzungen des B-Planes Hausberg als auch die Vorgaben der Ausführungsunterlagen zur Erschließung Hausberg eingehalten sind.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3478-2020, die neue ID ist: #3386-2020.
Kommentare
Breite des Bürgersteigs
PermalinkStimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Gespeichert von Dirk (nicht überprüft) am Fr., 08.05.2020 - 11:07
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 17.05.2020 - 20:16
Antwort auf Breite des Bürgersteigs von Dirk (nicht überprüft)
Verstoß gegen den Bebauungsplan
PermalinkWenn laut Bebauungsplan eine Breite des Fußwegs von "1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite" vorgeschrieben ist, dann muss diese rechtsverbindliche Vorgabe auch eingehalten werden. Die Sicherheit der Fußgänger hat Vorrang. Der Gehweg hat jetzt eine Breite von lediglich 1,32 m statt der vorgeschriebenen Breite von 2,00 m und wird zudem noch begrenzt von einem rund 2 m hohen Zaun. Ein Ausweichen (auch im Gefahrenfall) ist nicht möglich. Ein Fußweg auf der anderen Straßenseite ist nicht vorhanden.
Der Fehler lässt sich sehr wohl rückgängig machen; der Zaun muss einfach an die vorgeschriebene Stelle rückversetzt werden. Die Zaunbauer sind immer noch vor Ort (14.05.2020). Der Vorgang ist mittlerweile aktenkundig. Sollten in den nächsten Jahren Personen (v.a. Kinder) zu Schaden kommen, werden die Verantwortlichen mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben. Es ist im Sinne aller Beteiligten, den Mangel schnellstmöglich zu beheben.
Gespeichert von Anwohner (nicht überprüft) am Do., 14.05.2020 - 10:34
Lückenhafte Auffassung der Verantwortlichen
PermalinkGenau das ist ja der Punkt. Die Verantwortung für diesen Fehler hat die Stadt (KSJ), welche bei der Vermessung vor Ort war, und nicht der Zaunbauer oder der Grundstückseigentümer. Dieser wird den Zaun nun sicherlich aus Kostengründen nicht mehr versetzen, auch wenn dies theoretisch natürlich möglich ist. Die Reaktion der Stadt, das mit 1,32 m angeblich alles nach B-Plan seine Richtigkeit hat, sehen sie ja oben, auch wenn dies eine Falschaussage ist und der B-Plan wie gesagt 2 m fordert. Das Thema ist also lt. Stadt bzw. KSJ "geschlossen", so leid es mir tut.
Gespeichert von Dirk (nicht überprüft) am Mi., 20.05.2020 - 17:09
Antwort auf Verstoß gegen den Bebauungsplan von Anwohner (nicht überprüft)