Stimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1047
Diskriminierende Werbung
11
Gewässer
230
Laterne
1326
Müll
2112
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
510
Sonstiges
1803
Spielplatz/Sportanlage
246
Stadtbäume
502
Stadtgrün
538
Stadtwald/Wanderwege
770
Straße/Gehweg/Radweg
4322
Straßenreinigung/Winterdienst
656
Straßenschild
1142
Breite des Bürgersteigs
Permalink