Stimmt. Praktisch hat die Stadt jedoch eigenhändig mit dem Zaunbauer vor Ort vermessen und dabei übersehen, dass lt. B-Plan 1,5 m Bürgersteig + 0,5 m Abstandsfläche = 2 m Breite geplant waren. Dies lässt sich nun nicht mehr rückgängig machen und die 1,32 m müssen genügen und entsprechen mit +3 cm Toleranz exakt dem, was die Stadt vor Ort mit 1,29 m vermessen und gefordert hat. Das Schnurgerüst war daher völlig korrekt platziert und die Pfähle werden in Anbetracht ihrer Breite generell davor gesetzt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
884
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
196
Laterne
1064
Müll
1703
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1513
Spielplatz/Sportanlage
205
Stadtbäume
406
Stadtgrün
410
Stadtwald/Wanderwege
541
Straße/Gehweg/Radweg
3435
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
965
Breite des Bürgersteigs
Permalink