Genau das ist ja der Punkt. Die Verantwortung für diesen Fehler hat die Stadt (KSJ), welche bei der Vermessung vor Ort war, und nicht der Zaunbauer oder der Grundstückseigentümer. Dieser wird den Zaun nun sicherlich aus Kostengründen nicht mehr versetzen, auch wenn dies theoretisch natürlich möglich ist. Die Reaktion der Stadt, das mit 1,32 m angeblich alles nach B-Plan seine Richtigkeit hat, sehen sie ja oben, auch wenn dies eine Falschaussage ist und der B-Plan wie gesagt 2 m fordert. Das Thema ist also lt. Stadt bzw. KSJ "geschlossen", so leid es mir tut.
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