Neuen Kommentar hinzufügen

<p>Werter Gast,</p>

<p>wie bereits erwähnt, sollten die E-Roller umsichtig unter gegenseitiger Rücksichtnahme abgestellt werden.</p>

<p>Dies ist auch entsprechend in der Elektrokleinst-Verordnung (eKFV) geregelt.</p>

<p><span>Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV</span></p>

<p><span>„(5) Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder </span><span>geltenden </span><span>Parkvo</span><span>rschri</span><span>ften</span></p>

<p><span>.“</span><span>Begründung: </span><span>Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge ebenso wie </span><span>Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von § 1 StVO grundsätzlich auch auf </span><span>Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn keine gesonderten Parkflächen für </span><span>diese Fahrzeugart vorhanden sind.</span></p>

<p><span>Ihr Mängelmelder-Team</span></p>

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.