<p>Werter Gast,</p>
<p>wie bereits erwähnt, sollten die E-Roller umsichtig unter gegenseitiger Rücksichtnahme abgestellt werden.</p>
<p>Dies ist auch entsprechend in der Elektrokleinst-Verordnung (eKFV) geregelt.</p>
<p><span>Artikel 1 § 11 Absatz 5 eKFV</span></p>
<p><span>„(5) Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder </span><span>geltenden </span><span>Parkvo</span><span>rschri</span><span>ften</span></p>
<p><span>.“</span><span>Begründung: </span><span>Anders als andere Kraftfahrzeuge sollen Elektrokleinstfahrzeuge ebenso wie </span><span>Fahrräder vorbehaltlich der Beachtung von § 1 StVO grundsätzlich auch auf </span><span>Gehwegen geparkt werden dürfen, wenn keine gesonderten Parkflächen für </span><span>diese Fahrzeugart vorhanden sind.</span></p>
<p><span>Ihr Mängelmelder-Team</span></p>
Werter Gast, wie bereits…
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