#12387-2023

Beschreibung des Mangels

An der Talstraße 29 ist oben rechts an der Ecke des Vorbaus eine auf den Gehweg ausgerichtete Kamera angebracht. Diese nimmt komplett den öffentlichen Bereich auf. Dies ist m.E. nicht erlaubt.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.931271158127, 11.571317911148

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die benannte Kamera wurde bereits am 28.08.2023 zur Prüfung an den dafür zuständigen "Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" (TLfDI) in Erfurt gemeldet. Der Vorgang wird aktuell noch bearbeitet.

Bei weiteren Fragen ist dieser unter der Mailadresse poststelle@datenschutz.thueringen.de erreichbar.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #12500-2023, die neue ID ist: #12387-2023.

Kommentare

Danke für Ihre Rückmeldung, nur stellt sich mir die Frage warum hier erst ein Landesbeauftragter prüfen muss. Es ist doch eindeutig das die Kamera den öffentlichen Gehweg erfasst.
Nach einem Urteil des Berliner Amtsgerichts vom Dezember 2003 (Az. 16 C 427/02) darf „maximal ein Meter des öffentlichen Verkehrsraums“ erfasst werden. Außerdem verlangt das deutsche Recht einen Hinweis auf die Existenz einer Kamera. Das muss doch auch unser Stadtverwaltung bekannt sein, so dass diese handeln kann.

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