... das "lustige" daran, die Hälfte der Schilder steht verkehrt herum! Folgt man der Schräge der Farbstreifen, so muß sie nach der Straßenmitte zeigen ...
Dann sollen diese Baken also dauerhaft dort so stehen bleiben?
Nebenbei: Wieso sollte auf dieser Pflasterfläche das Parken verboten sein? Das Straßenverkehrszeichen des Verkehrsberuhigten Bereiches befindet sich ja nicht auf der Pflasterfläche, sondern daneben. Zudem gibt es keinen Bordstein und kein das Parken verbietendes Verkehrszeichen...
Zeichen 325.1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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... das "lustige" daran, die Hälfte der Schilder steht verkehrt herum! Folgt man der Schräge der Farbstreifen, so muß sie nach der Straßenmitte zeigen ...
Gespeichert von Volker H. (nicht überprüft) am/um Mi, 10.10.2018 - 12:18
Dann sollen diese Baken also dauerhaft dort so stehen bleiben?
Nebenbei: Wieso sollte auf dieser Pflasterfläche das Parken verboten sein? Das Straßenverkehrszeichen des Verkehrsberuhigten Bereiches befindet sich ja nicht auf der Pflasterfläche, sondern daneben. Zudem gibt es keinen Bordstein und kein das Parken verbietendes Verkehrszeichen...
Gespeichert von Ralf Brömer, Jena (nicht überprüft) am/um Mi, 10.10.2018 - 14:45
Zeichen 325.1 - Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Gespeichert von Herr Meyer (nicht überprüft) am/um Do, 08.11.2018 - 17:01
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