Stahlzäune dieser Art sind NICHT geeignet und auch nicht zulässig für eine Absperrung einer Arbeitsstelle im öffentlichen Straßenraum.
Aus gutem Grund:
Die Straßenlaterne vor der Nr. 52 flackert ohne hell zu leuchten. Wurde vor kurzem erst erneuert.
Ich bitte um Instandsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
10658-2023
Hallo.
Ist der Mangel aus 2023 behoben? Was versteht man in diesem Fall unter Ersatzpflanzen, Baumart, Größe wie Hochstamm etc.?
Vielen Dank!
Vom KSJ? wurde wieder ein Halteverbot eingerichtet und Barken auf die Straße gestellt.
Soeben wurden hier Barken wieder auf die Straße gestellt und damit der Gehweg blockiert.
Letztes mal wurden dazu unzählige Mängel gemeldet, es wäre schön, wenn diesmal jemand kontrolliert