Vom Roten Turm kommend wird die 20-ziger Zone am Holzmarkt aufgehoben. Also kann ich im Teichgraben mit 50 km/h weiter fahren.
An der Ecke Schillerstraße/ Teichgraben steht allerdings wieder ein Schild, dass die 20-ziger Zone aufgehoben wird.
Ist im Teichgraben nun 20 oder 50 km/h erlaubt? Am Holzmarkt (Anfang vom Teichgraben) steht kein Schild.
Hier auf dem Fußweg fahren ständig Fahrradfahrer obwohl gleich daneben eine Straße in eine Fahrradstraße umgewidmet wurde. ( Siehe gekennzeichnete Stelle im Plan)
Die Fahrradstraße wurde von den Radfahrern nicht angenommen. Deshalb bitte wieder als Straße kennzeichnen.
in der Stauffenbergstr. Einfahrt Fußgängerzone fehlt seit geraumer Zeit das Verkehrsschild, welches diese Fußgängerzone ausweisen würde. Bitte um Behebung des Mangels.
Vom Roten Turm kommend, ist am Holzmarkt das Ende der 20ziger Zone ausgeschildert. Das heißt, wenn ich den Teichgraben weiter fahre, ist 50 km/h erlaubt. An der Ecke Teichgraben/ Schillerstraße steht allerdings weider das Schild Ende der 20ziger Zone. Was soll nun für den Teichgraben gelten?
Da der Burgauer Weg als Radweg rege genutzt wird, wäre an dieser scharfen Ecke in der Unterführung unter der Bahnstrecke ein Spiegel wirklich großartig. Im Moment herrscht hier aufgrund der quasi nicht vorhandenen Einsehbarkeit ein wirklicher Mangel!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Absperrgitter von Baumaßnahme aus 2020 steht immer noch auf Gehweg kurz vor Übergang zur Strassenbahnhaltestelle Geschwister Scholl Strasse (stadtauswärts). Gefahrenstelle durch unnötig verengte Platzverhältnisse, da hier kombinierter Geh-/Radweg.
Missverständliche Beschilderung:
Hier wurden die Zeichen 254 und 259 links des vermutlich eigentlich gemeinten Weges aufgestellt, wodurch sie auf der Grünfläche rechts der Rudolstädter Straße stehen. Einige Verkehrsteilnehmer interpretieren daraus offensichtlich ein Radfahrverbot auf selbiger Straße und sehen sich zu verkehrserzieherischen Maßnahmen motiviert.
Hohe Unfallgefahr wegen fehlender Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich durch Falschparker. Bitte prüfen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsicherheit treffen. Muss es erst zu Personen- und Sachschäden kommen, bevor sich etwas tut.