Straßenverkehrsbehörde

#6534-2021  Straßenschild

Vom Roten Turm kommend wird die 20-ziger Zone am Holzmarkt aufgehoben. Also kann ich im Teichgraben mit 50 km/h weiter fahren.
An der Ecke Schillerstraße/ Teichgraben steht allerdings wieder ein Schild, dass die 20-ziger Zone aufgehoben wird.
Ist im Teichgraben nun 20 oder 50 km/h erlaubt? Am Holzmarkt (Anfang vom Teichgraben) steht kein Schild.

#6520-2021  Straßenschild

Vom Roten Turm kommend, ist am Holzmarkt das Ende der 20ziger Zone ausgeschildert. Das heißt, wenn ich den Teichgraben weiter fahre, ist 50 km/h erlaubt. An der Ecke Teichgraben/ Schillerstraße steht allerdings weider das Schild Ende der 20ziger Zone. Was soll nun für den Teichgraben gelten?

#6495-2021  Straße/Gehweg/Radweg

Missverständliche Beschilderung:
Hier wurden die Zeichen 254 und 259 links des vermutlich eigentlich gemeinten Weges aufgestellt, wodurch sie auf der Grünfläche rechts der Rudolstädter Straße stehen. Einige Verkehrsteilnehmer interpretieren daraus offensichtlich ein Radfahrverbot auf selbiger Straße und sehen sich zu verkehrserzieherischen Maßnahmen motiviert.

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