Straßenverkehrsbehörde

#19914-2026  Straßenschild

vor und nach dem Bahnübergang in Zwätzen ist Richtung Kunitz ein benutzungspflichtiger Fuß-/Radweg ausgeschildert, allerdings nur bis zur Ein-/Ausfahrt Ceramica, danach ändert sich die Beschilderung auf Fußweg mit "Fahrrad frei" Zusatzschild, d.h. Radfahrer dürften an der Stelle auf die Brückenstr. wechseln, was nat. zu (nachvollziehbaren) Konflikten mit Kfz-Fahrer führen könnte.

#19753-2026  Straße/Gehweg/Radweg

Die Straße Kunitz - Golmsdorf - Porstendorf ist im Rahmen des Straßenbahnbaues in Jena-Zwätzen als Kfz-Umleitung vorgesehen und wurde ertüchtigt, da mit einen erhöhten Verkehrsaufkommen gerechnet wird. Sie wurde teilweise verbreitert und die Bankette erneuert. In der Gemarkung Kunitz befindet sich ein Straßenbereich, wo unmittelbar neben der Straße der Hang ca. 3 m tief abfällt.

#19733-2026  Sonstiges

Hallo, ich und meine Familie überqueren jeden Tag diese Fußgänger-Ampel (durchschnittlich 4x). Es kommt nahezu täglich vor, dass Autofahrer trotzdem bei Rot darüber fahren (teilweise kurz nachdem auf Rot geschalten wurde, teilweise aber auch mit einer Selbstverständlichkeit, obwohl schon länger Rot ist).

#19633-2026  Straßenschild

Nach der Baumaßnahme wurden stadtauswärts ab der Einmündung "Am Steinbach" die Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung 60mh/h entfernt. Es fehlt die Aufhebung der Geschwindigkeit bzw eine neue Beschilderung, was zu Verwirrungen führt. Stadteinwärts wurde ein "50-Schild" installiert. Bitte auch stadtauswärts noch beschildern

#19627-2026  Straße/Gehweg/Radweg

Die neue Rinne in der Straße, welche das Wasser ableiten soll, ist so tief, dass es wünschenswert wäre, das je ein Hinweisschild von jeder Richtung auf diese hinweisen würde. Aufgrund der Tiefe kann man eigentlich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit drüber fahren, da bei Tempo 30, welches hier erlaubt ist, sonst die Achsen im Auto nicht mehr lange mitmachen.

#19610-2026  Straßenschild

Betrifft die Beschilderung am neuen Kreisverkehr Brückenstr. Wiesenstr., bitte die Zeichen 205 in Verbindung mit Zeichen 215 (Kreisverkehr) vor die Überfahrt für Radfahrer stellen. Ansonsten ist dem Radverkehr keine Vorfahrt zu gewähren, da die vier zum Kreisverkehr führenden Vorfahrtsstraßen erst am Zeichen 205 enden. Und das steht nach der roten Fahrbahnmarkierung.

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