#17642-2025

Beschreibung des Mangels

Seit heute 15 Uhr findet auf dem Fuchsturm die Deep Sunday Session statt, die von der Stadt bis 22 Uhr genehmigt sein soll. Die Rockmusik dröhnt mit enormer Lautstärke über Jena-Ost und schafft alles andere als, wie beabsichtigt, einen entspannenden Wochenend-Ausklang. Es ist für die Anwohner schlicht unerträglich. Die Kinder haben morgen wieder Schule und die im Arbeitsprozess stehenden Erwachsenen müssen auch wieder fit sein. Bitte für zukünftige Veranstaltungen zu überdenken, welcher Zeitraum und welche Lautstärke für die Bürger der Stadt zumutbar ist. Jena, 22.06.2025, 20.45 Uhr

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.928479424164, 11.632137987193

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17642-2025" wurde gemeldet.

Sehr geehrte Mängelmelderin, sehr geehrter Mängelmelder, am 10.06.2025 wurde der Ordnungsbehörde der Stadt Jena eine Veranstaltung unter dem Motto "deep with you - sunday session" für den 22.06.2025 mit 600 Teilnehmern angezeigt. Gemäß § 42 Abs. 3 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) ist eine öffentliche Veranstaltung genehmigungsbedürftig, wenn: 1.Die erforderliche Anzeige nicht fristgemäß (eine Woche vorher) erstattet wird, 2.es sich um eine motorsportliche Veranstaltung han­delt oder 3. zu einer Veranstaltung, die in nicht dafür bestimmten Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen. Da keiner der genannten Punkte für die Veranstaltung vorlag, war demnach keine Genehmigung durch die Ordnungsbehörde erforderlich. Die Veranstaltung wird bereits seit mehreren Jahren auf dem Gelände am Fuchsturm durchgeführt und erfreut sich dabei überregional einer großer Beliebtheit. Der Veranstalter legt die Termine bewusst auf Sonntage um auch Menschen, die samstags arbeiten müssen, die Möglichkeit zu geben an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung muss dabei mit dem Ruhebedürfnis der Anlieger abgewogen werden. Da die Veranstaltung nur zweimal im Jahr stattfindet und um spätestens um 22:00 Uhr beendet wird, sehen wir die Beeinträchtigung der Anlieger als zumutbar an, solange die gesetzlichen Immissionsschutzwerte eingehalten werden. Wir haben von unserem Recht gemäß § 42 Abs. 5 ThürOBG Gebrauch gemacht und einen Auflagenbescheid erlassen, damit die Veranstaltung in einem für die Anwohner zumutbaren Rahmen stattfindet. Eine vollständige Untersagung der Veranstaltung kommt lediglich in Betracht, wenn sich der Veranstalter nicht an die erteilten Auflagen hält. Wir werden daher ein besonderes Augenmerk auf zukünftige Veranstaltungen legen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachdienst Kommunale Ordnung

Der Status des Mangels "#17642-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Der Lärm war auch in Jenaprießnitz/Wogau nicht zu überhören. Am Jenzig (Südhang) war es derart laut, als käme es direkt vom Nachbargrundstück und in der Ortslage war es ebenfalls störend.