Beschreibung des Mangels
Blitzer steht kurz vor Haltlelinie der Lichtsignalanlage.
Sind in der STVO nicht 10m vermerkt?
VG
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.932808977415, 11.605944595571
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#17975-2025" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#17975-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Diesen Eintrag werden wir nicht veröffentlichen, da es kein Mangel im Sinne des Mängelmelders ist. Im Mängelmelder werden keine allgemeinen Beschwerden, Anzeigen oder Meinungsäußerungen bearbeitet. Meldungen dieser Art werden von der Redaktion ohne Rücksprache aus dem Mängelmelder entfernt. Ihr Mängelmelder-Team
Der Status des Mangels "#17975-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.
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Sehr geehrte:r Mangelmelder:in, wir haben die Meldung an die Fachkolleg*innen weitergeleitet. Ihr Mängelmelder-Team
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Der Status des Mangels "#17975-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.
Sehr geehrter Melder, § 37 Abs. 1 Satz 1 der StVO regelt, dass bis zu 10 m vor "Ampelanlagen" nicht gehalten werden darf, wenn die Lichtsignalanlage dadurch verdeckt wird. Dies liegt hier nicht vor, so dass alle Parameter durch die Kollegen eingehalten worden sind. (Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.) Der " Blitzer" darf dort also seine Arbeit verrichten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Kommentare
Sehr geehrter Melder, § 37…
PermalinkSehr geehrter Melder,
§ 37 Abs. 1 Satz 1 der StVO regelt, dass bis zu 10 m vor "Ampelanlagen" nicht gehalten werden darf, wenn die Lichtsignalanlage dadurch verdeckt wird.
Dies liegt hier nicht vor, so dass alle Parameter durch die Kollegen eingehalten worden sind.
(Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.)
Der " Blitzer" darf dort also seine Arbeit verrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verkehrsüberwachung
Gespeichert von makj am Mi., 23.07.2025 - 15:09