#2121-2019

Beschreibung des Mangels

Es fällt immer wieder auf, das Fußgänger, die sich (beidseits!) im Bereich der Haltestelle "Geschwister-Scholl-Strasse" befinden- nicht zu Kenntnis nehmen, dass es an dieser Stelle ein kombinierter Fuß-und Radweg ist.
Ich wünsche mit dort eine deutliche Kennzeichnung auf dem Boden.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.929084359527, 11.599473059177

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für das Übermitteln Ihrer Beobachtung. Gegenwärtig wird die Verkehrsregelung in der Karl-Liebknecht-Straße insgesamt überarbeitet. Es kann sein, dass der radverkerh neue geordnet wird. Wir wollen einem Ergebnis jedoch nicht vorgreifen.

Insgesamt ist jedoch zu bedenken, dass nach § 2 Abs. 5 StVO Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf Gehwegen mit einem Fahrrad fahren müssen und Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auf Gehwegen mit einem Fahrrad fahren dürfen. Auch Erwachsene die Kinder mit dem Rad begleiten, dürfen Radwege mit dem Fahrrad benutzen. Folglich müssen Fußgänger immer damit rechnen, dass Radfahrer auf Gehwegen anzutreffen sind. Eine besondere Kennzeichnung scheint nicht erforderlich, zumal hier das Verkehrszeichen "Gemeinsamer Rad-Gehweg" sichtbar aufgestellt ist..

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2206-2019, die neue ID ist: #2121-2019.

Kommentare

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