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Wie wartet man denn unachtsam und verursacht dabei Personenschäden?
Kann es sein, dass Sie da Ursache und Wirkung verwechselt haben?

Formulierungsvorschlag: Durch ordnungswidriges Befahren des Wartebereiches durch Rad Fahrende kann es zu Personenschäden kommen.

Der Wartebereich ist ein Gehweg.
Kein gemeinsamer Geh- und Radweg. Keine Freigabe für den Radverkehr.
Es ist dort abzusteigen und zu schieben. Zumindest dann, wenn Sie bereits Ihren 10. Geburtstag hinter sich haben oder kein Kind im entsprechenden Alter begleiten. Und auch in diesem Falle gilt: stets Rücksichtnahme, langsam fahren, da Sie mit dem Rad als Begleitperson nach StVO auch nur "Gast" sind.

Der Radverkehr in dem Bereich wird sicher und flüssig über die Göschwitzer Straße abgewickelt.

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