Die Stadtverwaltung sollte von Amts wegen Kenntnis haben, ob Sondergenehmigungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) für das regelmäßige Abrennen von Pyrotechnik nach 22 Uhr auf dem Stadtgebiet Jena vorliegen. Ist dies nicht der Fall, dann sollte das Ordnungsamt etwaige Verstöße dokumentieren und entsprechend ahnden. Zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Anwohner bleiben hiervon unberührt.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2392
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1946
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
652
Stadtwald/Wanderwege
851
Straße/Gehweg/Radweg
4851
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1270
Zuständigkeit des Ordnungsamtes
Permalink