Die Fahrbahn (was der/die Melder*in als "Straße" bezeichnet) war zu jeder Zeit gemäß §2 Abs. 1 StVO für den Radverkehr "freigegeben", da es sich beim Seitenraum um einen Gehweg mit Radverkehrsfreigabe aber nicht um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Leider scheint der Unterschied zwischen Freigabe und Benutzungspflicht den meisten Rad- und Autofahrern in Jena weitgehend unbekannt zu sein. Das schließt die Planungsverantwortlichen dieser Maßnahme hier mit ein, die tatsächlich nun eine Benutzungspflicht direkt neben einer Freigabe angeordnet haben.
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