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1. Das Schild ist kein offizielles Verkehrszeichen im Sinne der StVO, sondern stellt lediglich eine Zusatzinformation dar. Strafbewehrtes Erfassen von Geschwindigkeitsüberschreitungen findet nicht statt.
2. Auf Privatgrundstücken (deswegen auch diese Straßenseite) ist das Aufstellen einer solchen Anlage grundsätzlich erlaubt (Ausnahme: Sie erschreckt Fahrzeugführer oder lenkt sie erheblich ab)
3. Der Aufstellort ist laut Satellitenbild 15m vor Beginn der Zone. Bei Einfahrt (auf Höhe des Zeichen 274.1) muß die Geschwindigkeit höchstens 30 kmh/s betragen, deswegen ist eine rechtzeitige Information sinnvoll.
4. Über alle Bearbeitungsschritte an diesem Mangel werden sie automatisch informiert, wenn Sie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben.

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