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<p>Da es sich um Privatbesitz handelt, kann die Stadt nur Maßnahmen ergreifen, wenn Gefahr für den öffentlichen Raum besteht. Solange dies nicht der Fall ist, sind uns gesetzlich die Hände gebunden. Entsprechend können wir derzeit nur Inspektionen durchführen. Ihr Mängelmelder-Team</p>

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