Sehr geehrter Melder, bitte… Permalink Sehr geehrter Melder, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ordnungsbehörde auf derartige Rechenbeispiele nicht eingeht. Zudem beachten Sie bitte, dass es sich hier um einen Mängelmelder handelt. Mit freundlichen Grüßen Verkehrsüberwachung Antworten
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