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<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p>über Beschilderungen könnnen und werden wir keine Aussage treffen, da deren Anordnung und Aufstellung eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist und nicht der Verkehrsüberwachung.</p>

<p>Anzeigen können Sie in diesem Zusammenhang nicht erstatten, da Sie nicht über die notwendigen technischen Mittel verfügen, eine solche konkret und fototechnisch so zu gestalten, dass diese rechtssicher durch ein Gericht oder bestellten Gutachter ausgewertet werden kann.</p>

<p>Hierzu taugt auch ein Fahrradtacho nicht, da dieser nicht geeicht ist.</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>Verkehrsüberwachung</p>

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