richtig: verkehrsberuhigter Bereich.
Sollte man nun den Standpunkt vertreten, dass es sich bei der andersartig gepflasterten Fläche um eine für das Parken gekennzeichnete Fläche handelt, müssen dort abgestellte Fahrzeuge auch vollständig innerhalb der Markierung stehen.
In obigem Foto ist das nicht der Fall. Damit handelt es sich unzweifelhaft um ordnungswidriges Parken.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1155
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
261
Graffiti
7
Laterne
1607
Müll
2506
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
594
Sonstiges
1989
Spielplatz/Sportanlage
277
Stadtbäume
622
Stadtgrün
663
Stadtwald/Wanderwege
872
Straße/Gehweg/Radweg
5001
Straßenreinigung/Winterdienst
793
Straßenschild
1310
ja und nein
Permalink