richtig: verkehrsberuhigter Bereich.
Sollte man nun den Standpunkt vertreten, dass es sich bei der andersartig gepflasterten Fläche um eine für das Parken gekennzeichnete Fläche handelt, müssen dort abgestellte Fahrzeuge auch vollständig innerhalb der Markierung stehen.
In obigem Foto ist das nicht der Fall. Damit handelt es sich unzweifelhaft um ordnungswidriges Parken.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1227
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
301
Graffiti
196
Laterne
1870
Müll
2888
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
658
Sonstiges
2190
Spielplatz/Sportanlage
303
Stadtbäume
725
Stadtgrün
799
Stadtwald/Wanderwege
1036
Straße/Gehweg/Radweg
5620
Straßenreinigung/Winterdienst
894
Straßenschild
1450
ja und nein
Permalink