es ist für mich nicht ersichtlich, wie es bei der vorliegenden Verkehrsführung (Rad Fahrende auf der Fahrbahn) zu Rechtsabbiegeunfällen kommen kann.
Ein Überholen von Rad Fahrenden ist entsprechend StVO im/vor Kreuzungsbereich nicht legal möglich. Aber auch _wenn_ Rad Fahrende hier von KFZ überholt werden, wurden die Rad Fahrenden gesehen und wahrgenommen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2396
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1947
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
653
Stadtwald/Wanderwege
852
Straße/Gehweg/Radweg
4852
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1272
Rechtsabbiegeunfälle?
Permalink