In der Tat hatten alle Verkehrsteilnehmenden seit 1977 (westl. Bundesländer) zeit, sich mal über den Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radweg zu informieren.
Die Realität auf der Straße sieht so aus, dass ca. 50-80% der Verkehrsteilnehmenden den Schutzstreifen fälschlicherweise für einen Radweg halten.
Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und es steht - im Unterschied zum Radfahrstreifen - völlig außer Zweifel, dass beim Überholen von Rad Fahrenden hier ein ausreichender Seitenabstand (mit StVO-Novelle 2020: mind(!) 1,5m) einzuhalten ist.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1214
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
296
Graffiti
181
Laterne
1821
Müll
2846
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
649
Sonstiges
2158
Spielplatz/Sportanlage
299
Stadtbäume
702
Stadtgrün
777
Stadtwald/Wanderwege
1005
Straße/Gehweg/Radweg
5521
Straßenreinigung/Winterdienst
891
Straßenschild
1425
ja, selbst informieren
Permalink