Woher weiß man eigentlich, dass es sich um einen Schutzstreifen für Radfahrer handelt?
Laut VwV-StVO müsste der durch Zeichen 340 gekennzeichnete Streifen dafür "zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild 'Fahrräder' " markiert sein. Meines Wissens findet sich jedoch in der Tatzendpromenade und auch im ersten Drittel des Magdelstiegs keine derartige Markierung.
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