<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>das regelmäßige Abstellen des Hängers wurde durch Aufforderung zur Beseitigung unterbunden. Der Anhänger wurde entfernt. Nach Beobachtungen unserer Behörde ist derzeit der Bootsverleih, zwecks Herausgabe und Entgegennahme ihrer Boote, aktiv. Gegen ein solches Be-und Entladen ist nach unserer Rechtsauffassung nichts einzuwenden. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>
Sehr geehrter Melder, das…
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