Die "Gästeregelung" setzt die geltenden Vorfahrtsregeln an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Fahrradstraße, die hier eher eine Fahrradzone ist, jedoch nicht außer Kraft, auch wenn das von Radfahrern gerade an dieser Stelle und gleichsam an der nordöstlich benachbarten T-Kreuzung gerne so interpretiert wird. Übrigens auch schon lange vor der Widmung als Fahrradstraße.
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