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Am 08.11.2022 wurde im Mängelmelder unter "#9608-2022 Diskriminierende Werbung" durch die Stadt Jena ein Foto veröffentlicht, auf dem mutmaßlich unbeteiligte Personen zu erkennen sind. Wurde das Einverständnis dieser Personen zur Veröffentlichung (insbesondere in dem o.g. Kontext) eingeholt? Darüber hinaus wird zur Markierung der Position des Mangels in der Kategorie "Diskriminierende Werbung" auf der Stadtkarte ein Herzsymbol auf rotem Hintergrund verwendet, wodurch der gutgemeinte Ansatz des Mängelmelders konterkariert wird.

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